Presseberichte / Medienberichte
Familienunternehmen – Angehörige tappen in die Sozialversicherungsfalle
Die Welt – 12. Juli 2013
Ob der Sohn des Elektrikers, der später einmal das Unternehmen weiterführen soll oder die Ehefrau des Transportunternehmers, die ihrem Gatten mit Verwaltungsarbeit den Rücken freihält: Dass in Familienunternehmen auch Familienangehörige mitarbeiten, versteht sich von selbst. Vielfach werden sie mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet, damit offiziell angestellt und das Unternehmen führt Sozialversicherungsbeiträge für sie ab.
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Die Welt – 01. November 2010
Jörn A. ist sauer. Jahrzehntelang hat der Bremer Autohausbesitzer für seine Frau, die als Sekretärin in dem Familienbetrieb mitarbeitet, Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Mehr als 100 000 Euro flossen so insgesamt seit 1981 in die staatlichen Renten- und Arbeitslosenkassen. Als es dem Unternehmen während der Wirtschaftskrise im vergangenen Jahr immer schlechter ging, wollte sich A.s Frau arbeitslos melden. Doch die Bundesanstalt für Arbeit verweigerte die Zahlung von Arbeitslosengeld. Begründung: Sie sei unternehmerisch tätig gewesen, somit keine Angestellte – und damit trotz regelmäßig gezahlter Beiträge nicht anspruchsberechtigt.
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Welt am Sonntag – 18. September 2008
Wer im hauseigenen Betrieb mitarbeitet, zahlt oft zu Unrecht in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Doch damit nicht genug: Häufig verweigert der Staat die daraus fälligen Leistungen.
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ARD Ratgeber Recht – September 2007
Stiftung Warentest – 24. Juni 2004
Viele mitarbeitende Familienangehörige und Geschäftsführer können eventuell aus der Sozialversicherung heraus. Hintergrund ist ein Kuddelmuddel im Sozialrecht. Bei Pleiten kommt es vor, dass zum Beispiel die im Betrieb angestellte Ehefrau des Chefs jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, nun aber kein Arbeitslosengeld erhält, weil „Mitunternehmereigenschaft” vorlag.
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